Spätestens mit Vorliegen der neuen MaRisk-Konsultation lassen sich insbesondere Handlungsfelder bei den non-performing loans bzw. non-performing exposures sowie bei Auslagerungen ausmachen. Auch wenn die Konsultation noch nicht zu einem unmittelbaren Handlungsbedarf führt, sind Prozessanpassungen in beiden Bereichen zu erwarten. Lediglich die Ausgestaltung in einigen Detailfragen bleibt zunächst offen bzw. kann vorbehaltlich der finalen MaRisk nach Abschluss der Konsultationsphase leichten Änderungen unterliegen bzw. wird im weiteren Verlauf durch die Verwaltungspraxis der Bundesbank konkretisiert.
BankPraktiker 01/2021
Noel Opala, Dr. Michael Wellmann