Muster-Arbeitsanweisung „Richtlinie zur Informationsklassifizierung“
320.04.01.05
Die Bank muss sicherstellen, dass Informationen ein angemessenes Schutzniveau entsprechend ihrer Bedeutung für die Organisation erhalten. Die Richtlinie zur Informationsklassifizierung gibt die dafür notwendigen Regelungen vor.
Ihre Herausforderung
- Sie benötigen Vorgaben zum Umgang mit Information basierend auf einer Informationsklassifizierung.
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen eine Muster-Richtlinie zur Verfügung, die
- Grundlagen der Informationsklassifizierung beschreibt.
- Rollen und Verantwortlichkeiten definiert.
- eine Muster-Klassifzierung von Informationen aufzeigt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
Ihre Vorteile
- Sie erfüllen mit Implementierung und Anwendung der Richtlinie die Anforderungen aus AT 7.2 Tz. 2 MaRisk; AT 7.3 Tz. 1 MaRisk; Tz. 3.1 BAIT; Tz. 3.3 BAIT; Tz. 3.4 BAIT; Tz. 7.8 BAIT; Tz. 8.2 BAIT; Tz. 10.3 BAIT und ISO 27001 A.8.2.1.
Inhaltsverzeichnis
Priorität | Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt. |
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.03.2024 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |