Die Bedeutung der Treibhausgasemissionen für das ESG-Risikomanagement
Die Messung, Bilanzierung und Bewertung von Treibhausgasemissionen werden für Banken immer wichtiger. Die europäische Gesetzgebung und neue bankaufsichtsrechtliche Vorgaben machen die Höhe der finanzierten und investierten Treibhausgasemissionen im Kredit- und Wertpapierportfolio zu einem relevanten Datum für die Geschäfts- und Risikosteuerung. Zudem wird die Transformationsplanung für Banken zum neuen Pflichtprogramm.

Offenlegungsanforderungen des ESRS E1
Der ESRS E1 enthält vielfältige Berichtsanforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach der Corporate Sustainability Directive (CSRD). Dazu gehören Angaben zu Treibhausgasemissionszielen, Übergangsplänen und Klimaschutzmaßnahmen. Die Berichterstattung nach den neuen CSRD-Vorgaben, die ab 2025 sukzessive anzuwenden sind, umfasst unter anderem:
- Erläuterung der Methoden zur Ermittlung, Bewertung und den Maßnahmen zu Minderung der Auswirkungen von transitorischen und physischen ESG-Risiken.
- Angaben dazu, ob die Leistungen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane anhand von Treibhausgasemissionszielen des Unternehmens bewertet wurden.
- Angaben zum Übergangsplan des Unternehmens, um sicherzustellen, dass die Strategie und das Geschäftsmodell mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C vereinbar sind.
- Erläuterungen zu den wichtigsten geplanten Maßnahmen, einschließlich Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios sowie Klimaschutzmaßnahmen in der eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der Wertschöpfungskette.
- Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel zur Umsetzung des Übergangsplans.
Klimarisiken und Szenarioanalysen
Für die Ermittlung der Klimarisiken sind Szenarioanalysen durchzuführen, die mindestens ein Klimaszenario mit hohen Emissionen und ein Übergangsszenario auf Basis des 1,5°C-Ziels von Paris beinhalten. Der ESRS E1 empfiehlt die Verwendung der Klimaszenarien des Networks for Greening the Financial Systems (NGFS).
PCAF-Methodik zur Berechnung und Berichterstattung
Die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen erfolgt nach den Vorgaben des ESRS E1 und den Standards der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Dies umfasst die Erhebung, Bewertung und Berichterstattung der Treibhausgasemissionen im Finanzsektor. Die Daten sind dabei wie folgt zu unterteilen:
- Scope-1-THG-Brutoemissionen
- Scope-2-THG-Brutoemissionen
- Scope-3-THG-Brutoemissionen
- THG-Gesamtemissionen
Bei Kreditinstituten machen den weit überwiegenden Anteil der Treibhausgasemissionen in der Regel die Scope-3-Emissionen aus, insbesondere die investierten bzw. finanzierten Emissionen aus 7 Assetklassen.
EBA/GL/2020/06 und ESG-Risikomanagement
Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken enthalten konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von Nachhaltigkeitsrisiken. Diese umfassen die Integration von ESG-Risiken in die klassischen Risikomanagementvorkehrungen und die Erstellung von Transformationsplänen. Die EBA Guidelines synchronisieren die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen nahezu vollständig mit den Berichterstattungsvorgaben des ESRS E1 für den Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD im Lagebericht.
Lösungsansätze und Umsetzungsinstrumente
Aufgrund der hohen Bedeutung der Scope-3-Kategorie 15-Emissionen in der Klimabilanz von Banken sind die finanzierten Emissionen ein Schlüsselelement für die Transitionsplanung und das ESG-Risikomanagement. Dafür ist es notwendig, den Status-quo zu erfassen, Haupttreiber und wesentliche Dekarbonisierungshebel zu identifizieren und gezielte Maßnahmen abzuleiten, um die Emissionen sukzessive planmäßig zu verringern.
Fazit und Empfehlung
Die neuen Anforderungen im ESG-Bereich erfordern eine umfangreiche Integration in die Prozesslandschaft von Banken. Dies beginnt bei der Datenerhebung und setzt sich fort bei der prozessualen Befassung mit den EDV-technischen Erfassungs- und Auswertungsmöglichkeiten. Zur erfolgreichen Umsetzung sind neue Methodiken zur Erhebung und Bewertung von Treibhausgasemissionen zu implementieren. Vor dem Hintergrund der Erstanwendungspflicht der EBA Guidelines ab Januar 2026 empfiehlt es sich, die erforderlichen Prozesse im Jahr 2025 einzurichten, zu testen und die Datenbasis aufzubauen.

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Tobias Grollmann
Director | Wirtschaftsprüfer
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