Muster-Arbeitsanweisung „Prüfung wirtschaftliche Verhältnisse“

310.03.02.03

Die zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hereingenommenen Unterlagen müssen geeignet sein, stets mit hinreichender Sicherheit die Bonität, insbesondere die künftige Kapitaldienstfähigkeit und die Vermögenslage beurteilen zu können (Generalnorm). Die Intensität und Frequenz der Offenlegung und der anschließenden Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmt sich primär nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt des betreffenden Kreditgeschäfts.

Ihre Herausforderung
  • Sie müssen den Umfang der im konkreten Einzelfall für die Offenlegung erforderlichen Unterlagen bestimmen.
  • Sie müssen die Anforderungen an offenlegungspflichtige Engagements kennen.
  • Sie wollen, soweit gesetzlich und aufsichtsrechtlich möglich, auf die Offenlegung verzichten.
Unsere Lösung

Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die

  • die Grenzen und Möglichkeiten der Anforderung und Auswertung der Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse aufzeigt.
  • verbraucherschutzrelevante Themen behandelt.
  • grundlegende Verfahren zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit beschreibt.

Zum Produkt gehörige Leitfäden

  • Keine

Zum Produkt gehörige Anlagen

  • Regelanforderung - Beispielhafte Aufstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit; individuell anzupassen bzw. zu ergänzen
  • Kennziffernanalyse

Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.

Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.

Ihre Vorteile
  • Sie haben die Anforderungen an die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowohl für die Kreditgewährung als auch die Kreditweiterbearbeitung dokumentiert.
  • Sie kennen und nutzen mögliche Öffnungsklauseln aus den MaRisk.
Inhaltsverzeichnis

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Priorität Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt.
Produkttyp Arbeitsanweisung
Preis Nach Anmeldung verfügbar
Stand 01.11.2023
Geplante Aktualisierung derzeit keine
Format MS-Word und Lotus Notes

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