Muster-Arbeitsanweisung „Prolongationen“
310.03.03.04.01
Sämtliche Verlängerungen von befristeten Kreditlinien oder befristeten Darlehen über den Befristungstermin hinaus gelten als Kreditprolongation. Verlängerungen von auslaufenden Zinsvereinbarungen (ohne Kreditablauf) gelten als Zinsprolongationen. Die Muster-Arbeitsanweisung „Prolongationen“ befasst sich sowohl mit Kredit- als auch Zinsprolongationen.
Ihre Herausforderung
- Sie wollen die Vorgehensweise bei Kreditprolongationen in Abgrenzung zu Zinsprolongationen (Festzinsablauf) regeln.
- Sie benötigen einheitliche Prozesse zur Bearbeitung von Kredit- und Zinsprolongationen.
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- zwischen Kredit- und Zinsprolongationen unterscheidet.
- Prozesse für Kredit- und Zinsprolongationen definiert.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
Ihre Vorteile
- Sie haben die Prozesse für Kredit- und Zinsprolongationen dokumentiert.
Inhaltsverzeichnis
Priorität | Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt. |
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 30.06.2022 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |