Muster-Arbeitsanweisung „Meldung Risikotragfähigkeitsinformationen“
320.01.02.01.09
Die Meldepflicht zu Risikotragfähigkeitsinformationen gilt vorbehaltlich der in der FinaRisikoV geregelten Ausnahmen für alle Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG sowie für übergeordnete Unternehmen einer Gruppe im Sinne des § 10a KWG, zu denen mindestens ein inländisches Kreditinstitut gehört. Die Muster-Arbeitsanweisung regelt neben den technischen Meldevoraussetzungen die Durchführung der Meldung sowie Besonderheiten der einzelnen Meldeformulare unter Berücksichtigung der ILAAP Anforderungen.
Bei weiterer Verwendung von periodischen Steuerungskreisen (Steuerungsrelevanz) entsteht gegebenenfalls zusätzlicher Anpassungsbedarf in der Muster-Arbeitsanweisung.
Ihre Herausforderung
- Sie müssen melderelevante Steuerungskreise definieren.
- Sie sind auf der Suche nach den meldetechnischen Anforderungen zu den einzelnen Meldeformularen.
- Sie müssen die Informationen zur Risikotragfähigkeit und den Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit fristgerecht melden.
Unsere Lösung
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die technischen Voraussetzungen zur Meldeabgabe aufzeigt.
- die Besonderheiten der wesentlichen Meldeformulare zur Risikotragfähigkeit kompakt darstellt.
Zum Produkt gehörige Leitfäden
- Keine
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben. Diesem obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
Ihre Vorteile
- Sie kennen die meldetechnischen Einzelheiten zur Meldepflicht zu den Risikotragfähigkeitsinformationen.
- Sie regeln klar die Prozesse zur Abgabe der Meldung zu den Risikotragfähigkeitsinformationen.
Inhaltsverzeichnis
Priorität | Muss Die mit „Muss“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank auf Grund gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen definieren und dokumentieren muss. Die mit „Kann“ gekennzeichneten Dokumente enthalten Regelungen, die die Bank im Sinne einer zentralen und vollständigen Organisationsdokumentation definieren und dokumentieren kann. Dabei ist entscheidend, inwieweit die Bank derartige Geschäfte überhaupt tätigt. |
Produkttyp | Arbeitsanweisung |
Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
Stand | 15.09.2023 |
Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
Format | MS-Word und Lotus Notes |