Muster-Arbeitsanweisung „Organgeschäfte“
310.01.23
Nach § 15 Abs. 6 KWG gelten auch für Geschäfte, die keine Kredite sind, die Vorschriften über Organkredite entsprechend. Diese Muster-Arbeitsanweisung regelt die Handlungserfordernisse für solche „Organgeschäfte“, soweit den Regelungsbereich des § 15 KWG betreffend.
Darüber hinaus sind für Geschäfte mit der Bank eng verbundenen Geschäftspartnern die Regelungen gemäß Muster-Arbeitsanweisung Nahestehende Personen zu beachten. Diese gelten auch für Geschäfte mit Organen i.S.v. § 15 Abs. 1 KWG unterhalb der erheblichen Schwellenwerte (Bagatellgrenzen), die das KWG in § 15 Abs. 3 vorsieht.
Der Umgang mit Organkrediten ist in der Muster-Arbeitsanweisung Kreditbewilligungsverfahren geregelt.
- Sie müssen Geschäfte i.S.v. § 15 Abs. 6 KWG definieren.
- Sie müssen Organbeziehungen identifizieren.
- Sie müssen die Marktmäßigkeit bei Organgeschäften prüfen.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- Rahmenbedingungen für Organgeschäfte darstellt.
- die Identifizierung von Organbeziehungen beschreibt.
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Keine
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Mit schriftlich fixierten Auslegungen und Vorgehensweisen stellen Sie Prozesssicherheit und eine einheitliche Bearbeitungsqualität sicher.
| Produkttyp | Arbeitsanweisung |
| Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
| Stand | 30.03.2026 |
| Geplante Aktualisierung | derzeit keine |
| Format | MS-Word und Lotus Notes |