Muster-Arbeitsanweisung „Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte“
100.02.05.02
Die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte ergeben sich aus dem KWG (§§ 25c und 25d). Konkretisiert werden diese im BaFin Rundschreiben 11/25 zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (kurz: Fit and Proper-Rundschreiben). Ergänzend gelten die Anforderungen aus § 36 Abs. 4 GenG. Die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen werden in der Muster-Arbeitsanweisung „Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte“ erläutert.
Hinweis: Die Anpassung in Bezug auf das BRUBEG erfolgt zeitnah nach Veröffentlichung des Gesetzes.
- Sie müssen die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte kennen und beachten.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen erläutert.
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Muster-Selbsteinschätzung Aufsichtsrat
- Protokollmuster
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen dokumentiert.
| Produkttyp | Arbeitsanweisung |
| Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
| Stand | 15.02.2026 |
| Geplante Aktualisierung | Voraussichtlich April 2026 Die Anpassung in Bezug auf das BRUBEG erfolgt zeitnah nach Veröffentlichung des Gesetzes. |
| Format | MS-Word und Lotus Notes |