Muster-Arbeitsanweisung „Anforderungen an Schlüsselfunktionen“
100.02.05.04
Das BRUBEG führt den neuen Rechtsbegriff der „Inhaber von Schlüsselfunktionen“ in § 1 Abs. 2b KWG ein. Die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen werden in der Muster-Arbeitsanweisung „Anforderungen an Schlüsselfunktionen“ erläutert.
Hinweis: Ggf. muss das Dokument im 4. Quartal 2026 aktualisiert werden, um die Anforderungen der MaRisk im Hinblick auf die Organisationsübersichten einzuarbeiten.
- Sie müssen die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Schlüsselfunktionen kennen und beachten.
Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die
- die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen erläutert.
Zum Produkt gehörige Anlagen
- Beurteilung Schlüsselfunktionen
Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.
Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.
- Sie haben die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen dokumentiert.
| Produkttyp | Arbeitsanweisung |
| Preis | Nach Anmeldung verfügbar |
| Stand | 30.06.2026 |
| Geplante Aktualisierung | Dezember 2026 Anforderungen der MaRisk im Hinblick auf die Organisationsübersichten |
| Format | MS-Word und Lotus Notes |