Muster-Arbeitsanweisung „Anforderungen an Schlüsselfunktionen“

100.02.05.04

Das BRUBEG führt den neuen Rechtsbegriff der „Inhaber von Schlüsselfunktionen“ in § 1 Abs. 2b KWG ein. Die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen werden in der Muster-Arbeitsanweisung „Anforderungen an Schlüsselfunktionen“ erläutert.

Hinweis: Ggf. muss das Dokument im 4. Quartal 2026 aktualisiert werden, um die Anforderungen der MaRisk im Hinblick auf die Organisationsübersichten einzuarbeiten.

  • Sie müssen die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Schlüsselfunktionen kennen und beachten.

Wir stellen Ihnen eine Muster-Arbeitsanweisung zur Verfügung, die

  • die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen erläutert.

Zum Produkt gehörige Anlagen

  • Beurteilung Schlüsselfunktionen

Über den grundlegenden Aufbau der Muster-Arbeitsanweisungen können Sie sich hier informieren.

Die Muster-Arbeitsanweisungen werden im Auftrag des Genoverband e.V. vertrieben und gemeinschaftlich durch den Genoverband e.V., den Genossenschaftsverband Bayern e.V. und den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. erstellt. Den zuvor genannten Verbänden obliegen die Nutzungs- und Urheberrechte ebenso, wie die Verantwortung für die Inhalte oder die inhaltliche Weiterentwicklung dieses Produktes.

  • Sie haben die für Genossenschaftsbanken relevanten aufsichtlichen Anforderungen dokumentiert.

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Produkttyp Arbeitsanweisung
Preis Nach Anmeldung verfügbar
Stand 30.06.2026
Geplante Aktualisierung Dezember 2026 Anforderungen der MaRisk im Hinblick auf die Organisationsübersichten
Format MS-Word und Lotus Notes

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