Angemessenheitsprüfung zur Anwendung des ESG-Risikoscores
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Die Angemessenheit und Eignung des ESG-RisikoScores wird anhand bankindividueller Gegebenheiten geprüft. Annahmen, Stabilität und Grenzen werden analysiert, dokumentiert und bewertet. Daraus werden Schlussfolgerungen und Maßnahmen zur MaRisk-konformen Nutzung abgeleitet.
- Sicherstellung, dass der ESG‑RisikoScore den bankindividuellen Anforderungen und Risiken angemessen entspricht.
- Komplexität bei der Analyse von Annahmen, Stabilität und Modellgrenzen zur Erfüllung regulatorischer Erwartungen.
- Bedarf an klaren Schlussfolgerungen und Maßnahmen, um eine MaRisk‑konforme Nutzung sicherzustellen.
- Durchführung einer bankindividuellen Prüfung der Angemessenheit und Eignung des ESG‑RisikoScores.
- Strukturierte Analyse und Dokumentation der zugrunde liegenden Annahmen, Modellstabilität und Grenzen.
- Ableitung prüfungs- und MaRisk‑konformer Handlungsempfehlungen für eine sichere Implementierung und Anwendung.
- Regulatorisch fundierte Transparenz über Qualität, Robustheit und Limitationen des ESG‑RisikoScores.
- Höhere Modellsicherheit durch nachvollziehbare Bewertung und dokumentierte Entscheidungsgrundlagen.
- Klare, umsetzbare Maßnahmen für eine rechts- und prüfungssichere Nutzung des Scores im Risikomanagement.
| Produkttyp | Standardisierte Beratungsleistung |
| Stand | 05.01.2026 |
| Geplante Aktualisierung | derzeit keine |