Finanzportfolioverwaltung unter dem neuen MiFID II-Regime
Die Finanzportfolioverwaltung unterliegt einer Reihe neuer Anforderungen durch MiFID II. Hier erfahren Sie, wie man sicherstellt, dass die entsprechenden angemessenen Prozesse angepasst wurden.
Wesentliche Ziele aus MiFID II sind die Stärkung des Anlegerschutzes und bessere Aufklärung der Kunden. Zu diesem Zweck wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben auch im Verhältnis zu MiFID I zum Teil erheblich verschärft. In einzelnen Bereichen stellen die Neuregelungen jedoch lediglich eine aufsichtsrechtliche Fixierung der geübten Praxis dar.
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CompRechtsPraktiker 09-10/2018
Autoren
Mario Herrmann, Spezialistenteam Depot/WpHG, AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, und Christian Düssel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht, Certified Compliance Professional (CCP) Frankfurt School, Geschäftsführer GRA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.