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Extremwetterereignissen vorbeugen – für Mensch und Umwelt

20. August 2021

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 ein eigenständiges Gesetz zur Anpassung an die Klimafolgen verabschiedet.

Mit dem Klimaanpassungsgesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Damit werden künftig u. a. alle Träger öffentlicher Belange verpflichtet, mögliche Klimafolgen bei Planungsvorhaben und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zusätzlich gibt das nordrhein-westfälische Umweltministerium einen 15-Punkte-Plan vor, der zum Beispiel eine Unterstützung für kleinere und mittelständische Unternehmen vorsieht. 

Gerade mit Blick auf die zunehmenden Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Starkregenfälle oder Hitzewellen, sind die Vorhaben wichtig. So ist es geplant, im Rahmen eines landesweiten, ressortübergreifenden Konzepts den Ausbau grüner Infrastruktur voranzutreiben. Auch sollen Konzepte zum Umgang mit langanhaltenden Trockenphasen erstellt werden, die eine ausreichende Wasserversorgung garantieren sollen. 

Dies kommt Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen oder Genossenschaften (hier u. a. den Winzergenossenschaften) zu Gute. Gleichfalls können durch frühzeitige Anpassungen nachhaltig Schäden an Umwelt, Mensch und Wirtschaft vermieden werden.

Zu den weiteren Inhalten der sogenannten 15-Punkte-Offensive gehören:

  • Ein Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring: Dieses soll vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erstellt und betrieben werden.
  • Die Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie unter Teilnahme gesellschaftlicher Akteure.
  • Die Einrichtung eines „Beirats Klimaanpassung“, der die Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie begleitet.
  • Die Unterstützung kommunaler Initiativen zur Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Hierzu gehört die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen, Starkregengefahrenanalysen sowie städtebauliche Konzepte zur Klimaanpassung.
  • Die Entwicklung klimastabiler und vielfältiger Mischwälder soll finanziell unterstützt werden.

Wir begrüßen das neue Gesetz der Landesregierung. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen negativen Folgen durch Extremwetterereignisse nehmen stetig zu. Sowohl im Umwelt- als auch im Klimaschutz braucht es ein konsequentes Handeln sowie eine zeitnahe Umsetzung relevanter Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Auf Basis dieses Verständnisses bieten wir im Bereich der Nachhaltigkeitsberatung ein großes Portfolio an Leistungen an. 

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