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Neue Anforderungen durch novellierte InstitutsVergV

7. Juli 2021

Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) wird derzeit novelliert. Sie enthält aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme. Durch die Novellierung werden die Capital Requirements Regulation und das Risikoreduzierungsgesetz in nationales Recht überführt. Die Gesetzesänderung lässt für Institute eine Ausweitung der Anforderungen erwarten.

Konkret bedeutet das: Banken müssen zunächst ihre aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf ihr Vergütungssystem überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Ein Check-Up kann hier Abhilfe schaffen. Dabei können wesentliche Fragestellungen (Ausgestaltung und Etablierung eines variablen Vergütungssystems sowie Informations- und Prüfpflichten von Aufsichtsorganen) geklärt und Anpassungen an die neue Verordnung vorgenommen werden. Künftig werden voraussichtlich insbesondere die Identifizierung von „Risk Taker“, die Implementierung rechtssicherer Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten zu Vergütungssystemen sowie Änderungen in Bezug auf die variable Vergütung in den Fokus rücken.

Wir unterstützen Sie und Ihren Aufsichtsrat und beraten Sie bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Mehr Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie im angefügten Download.

 

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Check-Up InstitutsVergV 4.0.

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Eva Hartwig
Auditor Financial Services

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
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