Grundsteuerreform 2022 – Frank Hemker im Interview
22. Februar 2022
Nach der Grundsteuer-Reform wird die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer künftig grundlegend neu geregelt. Was bedeutet das konkret für alle Eigentümerinnen und Eigentümer? Und warum kann das für viele eine Herkules-Aufgabe werden? Unser Kollege, der Rechtsanwalt und Steuerberater Frank Hemker, beantwortet die wichtigsten Fragen hierzu.
Nach der Grundsteuer-Reform wird die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer grundlegend neu geregelt. Was ändert sich genau und warum?
Frank Hemker: „Für alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neue Grundsteuerwerte ermittelt werden, weil die bisherigen „Einheitswerte“ nicht mehr angewendet werden dürfen. Erstmals muss hierfür im Jahr 2022 eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies hat den folgenden Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Da sich die Werte von Grundstücken seit 1964 beziehungsweise 1935 sowohl in den westdeutschen als auch in den ostdeutschen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es auf Basis der Einheitswerte zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen. Das bedeutet: Gegenwärtig können für aktuell wertmäßig vergleichbare Grundstücke innerhalb einer Gemeinde unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.
Für alle gilt: Die Einheitswerte basierend auf den Stichtagen vom 1. Januar 1935 (neue Länder) und 1. Januar 1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden. Es erfolgt eine Neubewertung der Einheitswerte als Grundsteuerwert. Dabei bleibt das dreistufige (bisherige) Verfahren erhalten: Grundsteuerwert*Steuermesszahl*Hebesatz= Grundsteuer."
