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Grundsteuerreform 2022 – Frank Hemker im Interview

22. Februar 2022

Nach der Grundsteuer-Reform wird die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer künftig grundlegend neu geregelt. Was bedeutet das konkret für alle Eigentümerinnen und Eigentümer? Und warum kann das für viele eine Herkules-Aufgabe werden? Unser Kollege, der Rechtsanwalt und Steuerberater Frank Hemker, beantwortet die wichtigsten Fragen hierzu.

Nach der Grundsteuer-Reform wird die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer grundlegend neu geregelt. Was ändert sich genau und warum?

Frank Hemker: „Für alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neue Grundsteuerwerte ermittelt werden, weil die bisherigen „Einheitswerte“ nicht mehr angewendet werden dürfen. Erstmals muss hierfür im Jahr 2022 eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies hat den folgenden Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Da sich die Werte von Grundstücken seit 1964 beziehungsweise 1935 sowohl in den westdeutschen als auch in den ostdeutschen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es auf Basis der Einheitswerte zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen. Das bedeutet: Gegenwärtig können für aktuell wertmäßig vergleichbare Grundstücke innerhalb einer Gemeinde unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.

Für alle gilt: Die Einheitswerte basierend auf den Stichtagen vom 1. Januar 1935 (neue Länder) und 1. Januar 1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden. Es erfolgt eine Neubewertung der Einheitswerte als Grundsteuerwert. Dabei bleibt das dreistufige (bisherige) Verfahren erhalten: Grundsteuerwert*Steuermesszahl*Hebesatz= Grundsteuer."

Wer ist davon betroffen?

Frank Hemker: „Jeder Eigentümer eines Grundstücks – sei es bebaut oder unbebaut. Für welche Zwecke das Grundstück genutzt wird, ist belanglos. In diesem Jahr muss also der Eigentümer für jedes einzelne Grundstück eine Grundsteuerwert-Erklärung abgeben."

 

Die Grundsteuerwert-Erklärung stellt für viele eine Herkules-Aufgabe dar. Warum? Wo liegen mögliche Fallstricke?

Frank Hemker: „Da gibt es einige:

  • Es müssen frühzeitig alle notwendigen Informationen zusammengetragen und die Steuererklärungen müssen vorbereitet werden, da die Abgabefrist schon am 31.10.2022 endet.
  • Besonders für alte Grundstücke kann es schwierig sein, die Eckdaten wie qm-Nutzfläche/Wohnfläche oder das Baujahr zu ermitteln.
  • Eine Vielzahl von Grundstücken erfordert die Ermittlung von sehr umfangreichen Daten.
  • Die Finanzämter erlassen nach der Abgabe der Grundsteuerwert-Erklärungen Millionen von Steuerbescheiden, die geprüft werden müssen.

Es ist also erforderlich innerhalb eines sehr begrenzten Zeitfensters eine Vielzahl von Daten zusammen zu tragen und diese Daten der Finanzverwaltung digital zu übermitteln sowie die eingehenden Bescheid-Daten zu prüfen. Das ist in der Tat eine „Herkules-Aufgabe“."

 

Welche Fristen gibt es zu berücksichtigen?

Frank Hemker: „Die „Grundsteuerwert-Erklärungen“ müssen bis spätestens zum 31.10.2022 elektronisch eingereicht werden. Möglich wird die elektronische Übermittlung ab dem 01.07.2022. Die Grundsteuerwert-Erklärungen können jedoch bereits vorher vorbereitet werden."

 

Welche Unterstützungsleistungen bietet die AWADO WPG StBG hierzu an?

Frank Hemker: „Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der steuerlichen Immobilienbewertung unterstützen und beraten wir in allen Fragen der Grundsteuerreform. Dazu gehören die Vorbereitung der Grundsteuerwert-Erklärungen, die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt sowie die Bescheid-Prüfung inkl. Mitwirkung in eventuellen Einspruchsverfahren."