Extremwetterereignissen vorbeugen – für Mensch und Umwelt
20. August 2021
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 ein eigenständiges Gesetz zur Anpassung an die Klimafolgen verabschiedet.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Damit werden künftig u. a. alle Träger öffentlicher Belange verpflichtet, mögliche Klimafolgen bei Planungsvorhaben und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zusätzlich gibt das nordrhein-westfälische Umweltministerium einen 15-Punkte-Plan vor, der zum Beispiel eine Unterstützung für kleinere und mittelständische Unternehmen vorsieht.
Gerade mit Blick auf die zunehmenden Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Starkregenfälle oder Hitzewellen, sind die Vorhaben wichtig. So ist es geplant, im Rahmen eines landesweiten, ressortübergreifenden Konzepts den Ausbau grüner Infrastruktur voranzutreiben. Auch sollen Konzepte zum Umgang mit langanhaltenden Trockenphasen erstellt werden, die eine ausreichende Wasserversorgung garantieren sollen.
