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Ausblick 2022 – Das wird in diesem Jahr relevant

2. Februar 2022

Für Kreditinstitute und mittelständische Unternehmen stehen im laufenden Kalenderjahr 2022 Veränderungen und Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen an. Die Aussichten für die kommenden Monate sind weiter herausfordernd – nicht nur aus pandemischer Sicht.

Die Beraterinnen und Berater der AWADO GmbH WPG StBG haben nun in mehreren Social Media Posts auf unserem LinkedIn-Kanal die wichtigsten Änderungen und Herausforderungen in den Bereichen Steuern, IT, Interne Revision und Nachhaltigkeit für unsere Community zusammengefasst. Hier stellen wir Ihnen nochmals gebündelt die wichtigsten Themen vor.

Das wird im Bereich Steuern wichtig

35 Millionen Grundstücke zählen wir derzeit in Deutschland. Und noch immer wird die Grundsteuer für jedes einzelne Grundstück gemäß einem festgelegten Einheitswert ermittelt. Ende 2024 soll diese Regelung nun ein Ende finden. Dann wird die Grundsteuer gemäß der Grundstückswerte vom 01.01.2022 neu ermittelt. Hierfür müssen nun die Eigentümer selbst aktiv werden – und zwar im Rahmen der Abgabe einer elektronischen „Grundsteuerwert-Erklärung“. Diese muss bis voraussichtlich zum 31. Oktober dieses Jahres eingereicht werden.

 

Auch im Transparenzregister nimmt der Gesetzgeber Änderungen vor. Denn nun müssen auch Genossenschaften den wirtschaftlich Berechtigten erfassen, unabhängig davon, ob er auch aus anderen Registern, wie z. B. dem Genossenschaftsregister ermittelbar ist (Entfall der sog. „Mitteilungsfiktion“).

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ist nun auch die Anwendung des pauschalen Umsatzsteuersatzes für viele Unternehmen passè. Denn der Gesetzgeber sieht nun vor, dass der Gesamtumsatz sowohl 2021 als auch zukünftig 600.000 Euro nicht übersteigen darf, sofern man vom §24 UStG Gebrauch machen möchte. Ansonsten gilt gemäß neuer Regelung die Anwendung der Regelsteuersätze in Höhe von 7 und 19 Prozent. Kann der pauschale Umsatzsteuersatz weiterhin angewendet werden, so ist zu beachten, dass dieser für pauschalierende land- und forstwirtschaftliche Betriebe seit dem 1. Januar 2022 9,5% beträgt (vorher 10,7%).

Themen für 2022 aus dem Bereich IT

Schon seit einiger Zeit sitzen die Revisionen der Institute an den Planungen für das laufende Jahr. Vielerorts sind diese ggf. sogar schon abgeschlossen. Dennoch blicken viele Informationssicherheitsbeauftragte mit etwas Sorge in die Zukunft. Der Grund sind die regulatorischen Anforderungen. Denn diese nehmen stetig zu. Vor allem in Bezug auf grundlegende Fragen der strategischen und zukunftssicheren Ausgestaltung der Informationssicherheitsmanagementsysteme sowie des Informationsrisikomanagements erreichen uns zunehmend Anfragen. Im Fokus steht dabei der Effizienzgewinn bei vorhandenen Systemen und Umsetzungsempfehlungen.

Gleichzeitig sollten sich Institute auch verstärkt mit den Themen Digital Operational Resilience Act (DORA) und der Orientierung am NIST Framework for lmproving Critical Infrastructure Cybersecurity auseinandersetzen. In Verbindung mit der ab 2022 einzuführenden direkte Zugriffsmöglichkeit der Aufsicht stehen im IT Bereich einige Veränderungen an.

Ausblick zum Bereich Interne Revision

Zwar werden 2022 keine grundsätzlichen Neuerungen im Revisionsbereich erwartet, Tatsache ist aber, dass mit Änderung bspw. der MaRisk 20/2021 erhöhte Anforderungen an das Auslagerungsmanagement oder auch weitere Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation in der Problemkreditbearbeitung auf die Institute zukommen, die 2022 erstmalig Anwendung finden. Beispielsweise ist dies in der Prüfungsplanung der Fall. Gleichzeitig sollten sich kleinere Banken auf zukünftige Herausforderungen, wie z.B. die Umsetzung der EU-Leitlinien zur Kreditvergabe in nationales Recht, vorbereiten.

Was zum Thema Nachhaltigkeit 2022 wichtig wird

2022 werden für viele Unternehmen hierzulande neue Anforderungen an das Nachhaltigkeitsmanagement gestellt werden. Etwa 15.000 Unternehmen des Mittelstandes und Konzerne sind von den Plänen der EU-Kommission zur Neufassung der CSR-Richtlinie betroffen. Der Grund: Der Richtlinienentwurf zur CSR-Richtlinie soll 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden und für die ab dem 01.01.2023 beginnenden Geschäftsjahre anwendbar sein.

Zugleich gilt als Bestandteil des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum seit Beginn des Jahres die EU-Taxonomie-Verordnung. Aus dieser resultiert die Pflicht, in Nachhaltigkeitsberichten "grüne" Umsatzerlöse, "grüne" Investitionen und "grüne" Betriebsausgaben anzugeben. Zugleich sind Kreditinstitute angehalten über die "Green Asset Ratio" zu berichten. Simultan müssen sich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden auch auf das 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereiten.

Für Institute und Unternehmen stehen in diesem sowie in den kommenden Jahren weitreichende Veränderungen an. Auch dabei stehen wir an Ihrer Seite.