Auszulagernde betriebliche Funktionen sicher bescheinigen.
Wie es zu Ihrem Vorteil im Wettbewerb wird.
Ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem ist essenzieller Bestandteil und ein „kaufmännisches Grundverständnis“ eines jeden Unternehmens.
Als (Mehrmandanten-)Dienstleister übernehmen Sie eine oder mehrere betriebliche Funktionen Ihrer Kundinnen und Kunden, wobei die Verantwortung für die Erhaltung des internen Kontrollsystems der betreffenden Funktionen bei ihnen verbleibt. Um Ihren Kunden und deren Abschlussprüfer ein Bild über das interne Kontrollsystem zu vermitteln, welches die durch ihre Unternehmen übernommenen Funktionen betrifft, ist die Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers nach dem Prüfungsstandard IDW PS 951 n.F. (03.2021) „Die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen“ für alle beteiligten Parteien wertvoll.
Eine wesentliche Grundlage für die Prüfung nach dem IDW PS 951 n.F. (03.2021) bilden ihre Beschreibung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS-Beschreibung) sowie die von ihnen nach verschiedenen Kriterien definierten Kontrollen. Diese beinhalten in optimaler Weise alle Informationen, die für Ihre Kundinnen und Kunden sowie deren Abschlussprüfer relevant sind.