Konzernabschlusserstellung

Konzernabschlusserstellung

Beratung auf Augenhöhe.

Leistung auf höchstem Niveau.

Immer häufiger werden auch mittelständische Kreditinstitute verpflichtet, in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahres einen Konzernabschluss nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufzustellen. Ein häufiger Grund ist die Erschließung alternativer Ertragsquellen und die damit verbundene Ausweitung des Geschäftsmodells (z. B. durch Gründung von Tochtergesellschaften). Der Konzernabschluss ergänzt in diesen Fällen den Jahresabschluss.

An einen Konzernabschluss nach HGB werden umfangreiche und komplexe gesetzliche Anforderungen gestellt. Bei der Erfüllung dieser Anforderungen unterstützen wir Sie gern. Abhängig vom konkreten Bedarf Ihres Unternehmens bieten wir Ihnen fundierte und schnelle Hilfe, solange Sie uns brauchen.

Unsere Leistungen der Konzernabschlusserstellung

1. Wir übernehmen für Sie die vollständige Erstellung des Konzernabschlusses nach HGB

Für Ihr Unternehmen übernehmen wir die folgenden Tätigkeiten und stellen die revisionssichere Dokumentation sicher:

  • Abgrenzung des Konsolidierungskreises
  • Erstellung von HB II / GuV II
  • Herleitung des Summenabschlusses aus den Einzelabschlüssen
  • Durchführung der Konsolidierungsbuchungen (Schulden-, Zwischenergebnis-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung)
  • Erstellung der Konzernbilanz und Konzern-GuV, des Konzerneigenkapitalspiegels, der Konzernkapitalflussrechnung sowie des Konzernanhangs einschließlich des Konzernanlagespiegels
  • Unterstützung bei der Aufstellung des Konzernlageberichts nach den Vorgaben des DRS 20

2. Wir prüfen für Sie, ob Sie dazu verpflichtet sind, einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen

Grundsätzlich ist jedes Mutterunternehmen, das unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) ausüben kann, gemäß § 290 HGB dazu verpflichtet, einen handelsrechtlichen Konzernabschluss in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahres zu erstellen. Dieser ergänzt den Jahresabschluss (Einzelabschluss) des Mutterunternehmens und fasst die Geschäftstätigkeit sämtlicher Unternehmen zusammen, die in den Abschluss einzubeziehen sind. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Institut aufgrund von gesetzlichen Ausnahmen (z. B. weil Sie als Mutterunternehmen nur Tochterunternehmen haben, die nach den Vorgaben des § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen) von der Pflicht befreit sind, einen Konzernabschluss aufzustellen.

 



 

3. Wir übernehmen für Sie einzelne Teilschritte im Prozess der Abschlusserstellung für Ihren Konzern

Wir unterstützten Ihr Unternehmen zielgerichtet bei einzelnen Prozessschritten im Rahmen der Konzernrechnungslegung. Dabei kommen insbesondere folgende Teilbereiche in Frage:

  • Überprüfung der Aufstellungspflicht
  • Abgrenzung des Konsolidierungskreises
  • Erstellung des Konzernanhangs

4. Wir führen vor der Konzernabschlussprüfung durch Abschlussprüfende einen Lageberichtscheck durch

Wir führen einen Lageberichtscheck für den von Ihrem Institut aufgestellten Konzernlagebericht durch. Dabei prüfen wir, ob die relevanten Anforderungen aus dem HGB sowie den einschlägigen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) eingehalten werden.

Herausforderungen?

Wir meistern sie gemeinsam

Die Abschlusserstellung für einen Konzern erfordert spezifisches Fachwissen und ein tiefgehendes Verständnis der betrachteten Gruppe von Unternehmen. Dabei sind Bilanzierungs- und Konsolidierungsregelungen zu beachten, die von den Anforderungen an den Jahresabschluss bzw. Einzelabschluss abweichen.

Unsere Lösung

Die AWADO Gruppe unterstützt Ihr Unternehmen dabei, einen Konzernabschluss nach HGB zu erstellen. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über langjährige Erfahrungen im Bankenumfeld und sind kompetenter Ansprechpartner*innen für alle Aufgaben von der Durchführung der Anpassungsbuchungen über die Konsolidierungsbuchungen bis hin zur Erstellung des Konzernanhangs.

Ihre besonderen

Vorteile auf einen Blick

Sicherheit in den Abläufen bei der Abschlusserstellung für Ihren Konzern
Fachkompetente Unterstützung in allen Fragen rund um den Konzernabschluss
Fristgerechte und ressourcenschonende Aufgabenerledigung im Konzernabschluss
Aufbau von eigenem Know-how durch Sparring mit unseren Expert*innen.

Sie möchten mehr erfahren?

 

Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Oder suchen Sie einen Austausch zu einem anderen Thema? Dann hinterlassen Sie uns doch direkt eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Christopher Hartmann
Senior Manager
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
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