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Die Europäische Union hat sich mit dem European Green Deal im Jahr 2019 ambitionierte Umweltziele gesetzt. Um diese zu erreichen, werden auf verschiedenen Ebenen flankierend Gesetze verabschiedet, die die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und Unternehmen nachhaltiger gestalten sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Erhöhung des Umfangs und der Ansprüche an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (Corporate Social Responsibility- bzw. CSR-Berichterstattung).
Bereits seit 2017 liegt der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung in Deutschland das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz zu Grunde, welches die Änderung der entsprechenden Paragraphen zur Berichterstattung im Handelsgesetzbuch ermöglichte. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle großen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute oder Versicherungen die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende
- Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € oder Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. €
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf die sich die Europäische Union Ende Juni 2022 vorläufig geeinigt hat, werden sowohl der Kreis der berichterstattungspflichtigen Gesellschaften als auch die Inhalte und Anforderungen an die Berichterstattung zum Thema CSR ausgeweitet. Die bisher geltende Grenze von 500 Mitarbeitenden wird im Verlauf der nächsten Jahre im ersten Schritt auf 250 Mitarbeitende und im weiteren Zeitverlauf auf 10 Mitarbeitende herunter gesetzt.
Die Regelungen sehen dazu Folgendes vor: Ab 2024 müssen die bereits berichterstattungspflichtigen Unternehmen detaillierter über CSR-Themen wie Umweltrechte, soziale Belange und Menschenrechte sowie Governance-Aspekte berichten. Es werden zukunftsorientierte Informationen zu Strategie, Zielsetzungen und –vorgaben sowie Maßnahmen und Fortschritte zu berichten sein.
In diesem Zusammenhang werden die Informationen künftig nach der „doppelten Wesentlichkeit“ aufbereitet werden müssen. Das bedeutet, dass sowohl wesentliche Risiken und Auswirkungen, die das Unternehmen betreffen als auch wesentliche Risiken und Auswirkungen, die von der Organisation auf ihr Umfeld ausgehen, offengelegt werden müssen. Zudem wird der Anteil grüner Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben auszuweisen sein. All das sind Werte, die bisher in der Regel noch nicht oder noch nicht tiefgründig genug ermittelt wurden.
Ab 2025 werden auch alle großen Kapitalgesellschaften und ab 2026 alle weiteren kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen CSR-berichtspflichtig. Für alle weiteren kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gilt eine Übergangszeit bis 2028, während derer die Berichtspflichten für diese Betriebe nicht gelten. Der Nachhaltigkeitsbericht muss in einem eigenen Abschnitt im Lagebericht veröffentlicht werden und unterliegt damit der Prüfung durch einen Abschlussprüfenden.
Für kommunale Unternehmen wird die Pflicht zur Berichterstattung unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wohl schon ab 2025 zum Tragen kommen. Ursächlich dafür sind die Regelungen in den Bundes- und Landeshaushalts- sowie Gemeindeordnungen. Diese sehen vor, das kommunale Unternehmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wie große Kapitalgesellschaften bilanzieren müssen. Für jene wird die Veröffentlichung der nachhaltigen Aktivitäten im Lagebericht ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Pflicht, sodass ab diesem Zeitpunkt auch für die kommunalen Unternehmen implizit eine Berichtspflicht hinsichtlich der Nachhaltigkeit vorliegt und die gleichen Kriterien angelegt werden wie bei der eingangs beschriebenen Gruppe von Unternehmen.
Unabhängig davon, ob Ihr Betrieb ein mittelständisches oder ein kommunales Unternehmen ist, muss der Nachhaltigkeitsbericht jedoch nicht nur der Pflichterfüllung dienen. Mit ihm runden Sie das nachhaltige Engagement Ihrer Organisation ab und berichten transparent über alle nachhaltigen Aktivitäten. Nutzen Sie diesen Bericht zur besseren Kommunikation mit Ihren Stakeholdern, indem Sie verdeutlichen, wo Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit verortet ist und wo Sie ggf. in besonderem Maße Verantwortung für Umwelt bzw. Gesellschaft übernehmen.
Sind oder werden Sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet? Wollen Sie selbstbewusst über die Entwicklung Ihrer Organisation in Sachen Nachhaltigkeit kommunizieren? Wenn Sie eine oder beide Fragen mit "Ja" beantworten können, sind wir gern Ihr Partner für eine sichere und an Ihren Zielgruppen ausgerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung.