Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelständischer und kommunaler Unternehmen

Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelständischer und kommunaler Unternehmen

Beratung auf Augenhöhe.

Leistung auf höchstem Niveau.

Die Europäische Union hat sich mit dem European Green Deal im Jahr 2019 ambitionierte Umweltziele gesetzt. Um diese zu erreichen, werden auf verschiedenen Ebenen flankierend Gesetze verabschiedet, die die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und Unternehmen nachhaltiger gestalten sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Erhöhung des Umfangs und der Ansprüche an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (Corporate Social Responsibility- bzw. CSR-Berichterstattung).

Bereits seit 2017 liegt der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung in Deutschland das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz zu Grunde, welches die Änderung der entsprechenden Paragraphen zur Berichterstattung im Handelsgesetzbuch ermöglichte. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle großen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute oder Versicherungen die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende
  2. Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € oder Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. €


Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf die sich die Europäische Union Ende Juni 2022 vorläufig geeinigt hat, werden sowohl der Kreis der berichterstattungspflichtigen Gesellschaften als auch die Inhalte und Anforderungen an die Berichterstattung zum Thema CSR ausgeweitet. Die bisher geltende Grenze von 500 Mitarbeitenden wird im Verlauf der nächsten Jahre im ersten Schritt auf 250 Mitarbeitende und im weiteren Zeitverlauf auf 10 Mitarbeitende herunter gesetzt.

Die Regelungen sehen dazu Folgendes vor: Ab 2024 müssen die bereits berichterstattungspflichtigen Unternehmen detaillierter über CSR-Themen wie Umweltrechte, soziale Belange und Menschenrechte sowie Governance-Aspekte berichten. Es werden zukunftsorientierte Informationen zu Strategie, Zielsetzungen und –vorgaben sowie Maßnahmen und Fortschritte zu berichten sein.

In diesem Zusammenhang werden die Informationen künftig nach der „doppelten Wesentlichkeit“ aufbereitet werden müssen. Das bedeutet, dass sowohl wesentliche Risiken und Auswirkungen, die das Unternehmen betreffen als auch wesentliche Risiken und Auswirkungen, die von der Organisation auf ihr Umfeld ausgehen, offengelegt werden müssen. Zudem wird der Anteil grüner Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben auszuweisen sein. All das sind Werte, die bisher in der Regel noch nicht oder noch nicht tiefgründig genug ermittelt wurden.

Ab 2025 werden auch alle großen Kapitalgesellschaften und ab 2026 alle weiteren kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen CSR-berichtspflichtig. Für alle weiteren kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gilt eine Übergangszeit bis 2028, während derer die Berichtspflichten für diese Betriebe nicht gelten. Der Nachhaltigkeitsbericht muss in einem eigenen Abschnitt im Lagebericht veröffentlicht werden und unterliegt damit der Prüfung durch einen Abschlussprüfenden.

Für kommunale Unternehmen wird die Pflicht zur Berichterstattung unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wohl schon ab 2025 zum Tragen kommen. Ursächlich dafür sind die Regelungen in den Bundes- und Landeshaushalts- sowie Gemeindeordnungen. Diese sehen vor, das kommunale Unternehmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wie große Kapitalgesellschaften bilanzieren müssen. Für jene wird die Veröffentlichung der nachhaltigen Aktivitäten im Lagebericht ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Pflicht, sodass ab diesem Zeitpunkt auch für die kommunalen Unternehmen implizit eine Berichtspflicht hinsichtlich der Nachhaltigkeit vorliegt und die gleichen Kriterien angelegt werden wie bei der eingangs beschriebenen Gruppe von Unternehmen.

Unabhängig davon, ob Ihr Betrieb ein mittelständisches oder ein kommunales Unternehmen ist, muss der Nachhaltigkeitsbericht jedoch nicht nur der Pflichterfüllung dienen. Mit ihm runden Sie das nachhaltige Engagement Ihrer Organisation ab und berichten transparent über alle nachhaltigen Aktivitäten. Nutzen Sie diesen Bericht zur besseren Kommunikation mit Ihren Stakeholdern, indem Sie verdeutlichen, wo Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit verortet ist und wo Sie ggf. in besonderem Maße Verantwortung für Umwelt bzw. Gesellschaft übernehmen.

Sind oder werden Sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet? Wollen Sie selbstbewusst über die Entwicklung Ihrer Organisation in Sachen Nachhaltigkeit kommunizieren? Wenn Sie eine oder beide Fragen mit "Ja" beantworten können, sind wir gern Ihr Partner für eine sichere und an Ihren Zielgruppen ausgerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 



 
"Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Unternehmen die Chance, transparent über ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu berichten. Aufbauend auf dem Standardformat gibt es viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, sodass der Bericht für alle Gruppen von Stakeholdern interessant aufbereitet werden kann. Genau das bieten wir bei der AWADO: Eine zielgruppengerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung."
Anne K. Horstmann

 


 
"Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Unternehmen die Chance, transparent über ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu berichten. Aufbauend auf dem Standardformat gibt es viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, sodass der Bericht für alle Gruppen von Stakeholdern interessant aufbereitet werden kann. Genau das bieten wir bei der AWADO: Eine zielgruppengerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung."
Anne K. Horstmann

 


 

Unsere Leistungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelständischer und kommunaler Unternehmen

1. Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Standardwerken

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, beraten wir Sie im ersten Schritt zur Wahl des geeigneten Standardwerkes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und erstellen anschließend eine Übersicht mit den erforderlichen Informationen. Nachdem Sie diese gesammelt haben, werden wir diese sichten und mit der Erstellung des Berichtes beginnen. Ergänzend können Interviews mit den verantwortlichen Abteilungen und Personen geführt werden, um ein besseres Verständnis für Ihre CSR-Aktivitäten zu erlangen. Nach der vollständigen Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes durchläuft dieser die Korrekturschleifen Ihres Unternehmens und anschließend die der Organisation, die die Standards definiert. Sobald die Freigabe erteilt wird, können Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

2. Individuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei der individuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf die Nutzung eines Standardwerkes verzichtet. Wir legen gemeinsam den Umfang und die Informationstiefe Ihres Nachhaltigkeitsberichtes fest. Dabei gehen wir zielgruppenorientiert vor. Die Einhaltung der Anforderungen aus dem Gesetz ist für uns selbstverständlich.

Nachdem Sie uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt haben, erstellen wir auf dieser Basis einen Nachhaltigkeitsbericht. Dieser kann sich am Aufbau und an den Vorgaben eines Standardwerkes orientieren. Nach der Fertigstellung und dem Durchlaufen der Korrekturschleifen in Ihrem Haus erhalten Sie den fertigen Bericht zu Ihrer weiteren Verwendung. Eine ansprechende optische Aufbereitung können wir bei Bedarf über unsere Schwestergesellschaft sicherstellen.

Herausforderungen?

Wir meistern sie gemeinsam

Die eingangs beschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen betreffen immer mehr Unternehmen. Statt der bisher rund 500 berichtspflichtigen Unternehmen wird der Kreis der CSR-berichtspflichtigen Organisationen ausgeweitet, sodass in den nächsten Jahren rund 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht werden erstellen müssen.

Die Berichterstellung bringt viele Vorteile mit sich, stellt aber auch einen großen Kraftakt dar. In aller Regel liegen im Haus noch nicht die erforderliche Fachkompetenz zu diesem Thema und geeignete Prozesse zur Berichterstattung vor. Zudem herrscht Unsicherheit, welche Daten benötigt werden und ob die vorliegenden Daten zur Nachhaltigkeit die erforderliche Qualitätsgüte haben. Die Bestimmung der taxonomiekonformen Aktivitäten sowie die Herleitung der berichtspflichtigen Taxonomie-Kennzahlen stellen einen erheblichen Aufwand dar.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, bereits frühzeitig Vorbereitungen zu treffen und zum Zeitpunkt der einsetzenden CSR-Berichtspflicht vorbereitet zu sein. Der Prozess der Berichtserstellung nimmt nach dem Prozessauftakt in aller Regel einige Wochen bis Monate in Anspruch. Wenn der Bericht nach einem Standardwerk erstellt wird, kommen außerdem der Überprüfungszeitraum und ggf. eine zusätzliche Korrekturschleife hinzu. Es werden deshalb über einen längeren Zeitraum immer wieder zeitliche Kapazitäten auf verschiedenen Ebenen der Organisation benötigt, im Falle einer Berichtspflicht Jahr für Jahr.

Unsere Lösung

Profitieren Sie künftig von den Vorteilen eines eigenen Nachhaltigkeitsberichtes und lassen Sie sich von uns bei der Bewältigung des Kraftaktes der Berichtserstellung unterstützen. Wir übernehmen für Sie die Projektplanung sowie -ausgestaltung und legen Meilensteine fest. Wir erstellen auf Grundlage der durch Sie vorgelegten Daten und Informationen einen rechtssicheren Nachhaltigkeitsbericht, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und – sofern gewünscht – einem Standardwerk folgt.

Wenn Sie CSR-berichtspflichtig sind oder werden, identifizieren wir außerdem die taxonomiekonformen Aktivitäten und leiten die Taxonomie-Kennzahlen ab. So halten Sie den Aufwand in Ihren eigenen Reihen so gering wie möglich und nutzen die Vorteile einer professionellen Zusammenarbeit und eines eigenen Nachhaltigkeitsberichtes.

Ihre besonderen

Vorteile auf einen Blick

Rechtskonforme Berichterstattung und Prüfungssicherheit
Heben von Potenzialen zur nachhaltigen Entwicklung
Rechtzeitige und umfängliche Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit
Offene und faktenbasierte Kommunikation Ihres nachhaltigen Engagements

Sie möchten mehr erfahren?

 

Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Oder suchen Sie einen Austausch zu einem anderen Thema? Dann hinterlassen Sie uns doch direkt eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Christian Buschfort
Director Geschäftsfeld Mittelstand
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
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