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Der Begriff Compliance stammt aus dem Angloamerikanischen und bedeutet übersetzt so viel wie Rechtstreue bzw. Regelkonformität, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird von der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ als „Compliance Management System“ (CMS) bezeichnet. Von hoher Relevanz sind hier Tz. 13b und Tz. A9 ff. des IDW-Standard EPS 980 n.F., der eine umfassende Überarbeitung des bisherigen IDW PS 980 darstellt.
Inhaltlich wird hierunter die Pflicht der Unternehmensleitung verstanden, dafür Sorge zu tragen, dass bindende Bestimmungen im Unternehmen eingehalten werden. Doch die Einhaltung von Vorgaben und Regeln hat für Unternehmen noch ein weiteres unmittelbares Ziel: die Reduzierung von Risiken und damit verbunden die Schadensminimierung. So lassen sich die ordnungsgemäßen Abläufe sicherstellen und eine Stärkung des Unternehmens erreichen.
Wir beurteilen für Sie die bei Ihnen bereits implementierten Compliance-Maßnahmen und bündeln diese in einem Compliance Management System (CMS). Sollten Sie dieses bereits etabliert haben, arbeiten wir mit Ihnen an der Verbesserung der Prozesse und verknüpfen das CMS effizient in ein übergreifendes Corporate Governance Modell in Verbindung mit Risikomanagement, Revision, Recht, Informations-/IT-Sicherheit und Datenschutz. Dabei greifen Sie auf die umfassenden Erfahrungen und Kenntnissen unserer Spezialistinnen und Spezialisten zurück.