Kompetenzteam

Geldwäsche
Kompetenzteam
Geldwäsche

Beratung: auf Augenhöhe.

Leistung: auf höchstem Niveau.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt: „Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.“ (BaFin, 2018)

Dieses Zitat der Aufsichtsbehörde würden wohl alle Verpflichteten unterschreiben. Aber wer ist überhaupt Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes? Und wie erreichen Sie als Verpflichteter bestmöglich ihr Ziel, die Gesetze sowie die Anforderungen der Aufsichtsbehörden vollständig und richtig umzusetzen? Zu nennen sind hier etwa das Geldwäschegesetz (GwG), die Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA, AuA BT), die Guidelines der europäischen Bankenaufsicht EBA, Verordnungen, besondere Pflichten der Institute nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG), Rundschreiben der BaFin etc. Kreditinstitute müssen darüber hinaus beachten, dass sie neben den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß § 25h Abs. 1 Satz 1 KWG auch interne Sicherungsmaßnahmen und Sicherungssysteme zur Verhinderung strafbarer Handlungen vorzuhalten haben.

Wir unterstützen Sie mit individuellen Leistungen.

Unser Leistungsangebot richtet sich insbesondere an:

  • Kreditinstitute (sowie deren Tochterunternehmen)
  • Finanzdienstleistungsinstitute
  • Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Steuerberater Immobilienmakler
  • Güterhändler
     

Die AWADO Gruppe bietet Ihnen mit dem Spezialistenteam Geldwäsche ein erfahrenes Netzwerk aus rund 30 Expertinnen und Experten, deren Spezialistentum in den Fachgebieten Beratung, Bildung, Prüfung und Recht liegt. Durch unsere vielschichtigen Kompetenzen sind wir in der Lage, flexibel und individuell auf Ihre Wünsche einzugehen. Wir unterstützen Sie gern mit Leistungen in höchster Qualität. Als unser Ziel messen wir uns einzig an der Zufriedenheit und am Erfolg unserer Mandanten. Gerne stehen wir Ihnen in einem Vorabgespräch mit ergänzenden Informationen zur Verfügung und erstellen für Sie maßgeschneiderte Angebote.

"Unser Antrieb ist, dass Sie die Einhaltung der geldwäscherelevanten Gesetze und aufsichtlichen Anforderungen effektiv sicherstellen können. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Verhinderung von strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung Ihres Vermögens sowie zu Reputationsverlust führen können."
Kathrin Bücker

 


 
"Unser Antrieb ist, dass Sie die Einhaltung der geldwäscherelevanten Gesetze und aufsichtlichen Anforderungen effektiv sicherstellen können. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Verhinderung von strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung Ihres Vermögens sowie zu Reputationsverlust führen können."
Kathrin Bücker

 


 

Leistungen des Kompetenzteams Geldwäsche

1. Produktbereich Beratung

  • Operative und prüfungsnahe individuelle Beratungsleistungen
  • Erstellung und Aktualisierung von Risikoanalysen unter Einbeziehung der Bruttorisiken (vor Sicherungsmaßnahmen) sowie der Bewertung der Nettorisiken (nach Sicherungsmaßnahmen), bei Bedarf einschließlich einer Gruppenrisikoanalyse und Risikoanalysen von Tochtergesellschaften
  • Handlungsbedarf bei aktuellen Gegebenheiten (z. B. Ukraine-Krieg, Finanzsanktionen)
  • Vorabchecks zu aufsichtsrechtlichen Neuerungen im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Vorbereitung einer Prüfung nach § 44 KWG (Simulation einer Sonderprüfung auf Basis der Erkenntnisse und bisheriger Prüfungsergebnisse; optional mit einem Interviewtraining)
  • Unabhängige Beurteilung der Sicherungsmaßnahmen (einschließlich der eingesetzten Monitoringsysteme) inklusive Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen
  • Beratung zu Prozessqualität und Prozessumsetzung (auf Basis von Soll-Soll- sowie Soll-Ist-Abgleichen)
  • Unterstützung bei der Bereinigung bestehender Feststellungen
  • Beratung und Begleitung bei Insourcing des oder der Geldwäschebeauftragten (von Outsourcing-Dienstleistern zurück in das Unternehmen)
  • Unterstützung bei gruppenweiten Pflichten
  • Implementierung eines Compliance-Management-Tools

2. Produktbereich Bildung

  • Konzeption und Durchführung von Webinar- und Seminarveranstaltungen
  • Inhouse-Workshops und Schulungen im Unternehmen
  • Individuelle Coachings des oder der Geldwäschebeauftragten (Vorbereitung auf eine Sonderprüfung, Erstellung von Risikoanalysen, Aufbau und Durchführung von Kontrollen und generelle Optimierung der Prozesse)
  • Individuelle Coachings der Internen Revision zur effizienten Prüfung der geldwäscherechtlichen Anforderungen inklusive Monitoringsystem (z. B. Geno-SONAR), zur Aufteilungsmöglichkeiten bei mehrjähriger Prüfungsplanung oder zu notwendigen Prüfungshandlungen im Falle des oder der ausgelagerten Geldwäschebeauftragten
  • Individuelle Coachings der Verbindungsperson zu Outsourcing-Dienstleistern
  • Coaching beim Insourcing-Prozess
  • Schulungen in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, der einschlägigen Gesetze und Pflichten sowie in Bezug auf strafbare Handlungen

3. Produktbereich Prüfung

  • Prüfung zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen von Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) unter anderem nach § 29 Abs. 2 KWG
  • Prüfung nach IDW PS 951 in den Bereichen Geldwäscheprävention und Betrugsprävention
  • Innenrevisionstätigkeiten in den Bereichen Geldwäscheprävention und Betrugsprävention

4. Produktbereich Unterstützungsdienstleistungen

  • Operative Übernahme der Tätigkeit des oder der Geldwäschebeauftragten
  • Unterstützung bei personellen Engpässen (z. B. in Krankheits- und Vertretungsfällen)

5. Produktbereich Recht in Zusammenarbeit mit der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Individuelle Rechtsberatung zum Geldwäschegesetz (GwG)
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Hinweisgebersystem / Whistleblowing

Herausforderungen?

Wir meistern sie gemeinsam

„Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf“ (Eckpunkte des Bundesministeriums der Finanzen für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität vom 24.08.2022).

Die Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) haben sich mit einer ständig schärferen Regulatorik auseinanderzusetzen. Verschärfungen aus der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), die geplante Einrichtung einer Geldwäsche-Superbehörde, der risikobasierte Ansatz in der Bekämpfung von Geldwäsche, Praxisprobleme in Verbindung mit Russland-Sanktionen, Entwicklungen in der Terrorismusfinanzierung (Stichworte Menschenhandel, Extremismus, Terrorismusfinanzierung von rechts, islamistisch geprägter Terrorismus) sind nur einige Schlagworte, mit denen sich unsere Kunden jetzt und künftig auseinandersetzen müssen.

Verstöße gegen die Geldwäschevorschriften können ordnungsrechtlich und strafrechtlich sanktioniert werden. Zudem sind auf der Grundlage von § 25 h Abs. 1 Satz 1 KWG interne Sicherungsmaßnahmen und entsprechende Sicherungssysteme einzurichten, die der Verhinderung von strafbaren Handlungen dienen, welche zu einer Gefährdung des Vermögens führen können.

Unsere Lösung

Wir bieten mit dem Spezialistenteam Geldwäsche ein erfahrenes Netzwerk aus rund 30 Expertinnen und Experten in den Fachgebieten Beratung, Bildung, Prüfung und Recht. Aufgrund unserer vielschichtigen Kompetenzen sind wir in der Lage schnell, flexibel und individuell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Es begeistert uns, Ihnen dank unseres Know-hows und unserer Konzepte sowie der gewachsenen Erfahrung unserer Spezialistinnen und Spezialisten effiziente Lösungen für Ihre Anforderungen anbieten zu können.

Ihre besonderen

Vorteile auf einen Blick

Sie stellen die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Anforderungen sicher und erhalten schnelle Hilfe bei der Umsetzung regulatorischer Änderungen.
Sie stellen die Aufgaben der Internen Revision im Bereich der Geldwäscheprävention und Betrugsprävention sicher
Sie stellen sicher, dass Sie über angemessene Sicherungssysteme verfügen, die der Verhinderung von strafbaren Handlungen dienen, welche zu einer Gefährdung des Vermögens Ihres Unternehmens führen können
Sie erhalten vielschichtige Unterstützung eines Netzwerkes von 30 Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Beratung, Bildung, Prüfung und Recht

Sie möchten mehr erfahren?

 

Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Oder suchen Sie einen Austausch zu einem anderen Thema? Dann hinterlassen Sie uns doch direkt eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kathrin Bücker
Leiterin Kompetenzteam WpHG

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
Kathrin Bücker
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