
Begleitung § 18 KWG
Sonderprüfungen nach § 44 KWG zeigen: Risiken entstehen oft durch unzureichende Bewertung einzelner Kreditengagements. Wir helfen Ihnen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und Prozesse nach § 18 KWG sicher umzusetzen.
Mehr erfahrenWie gut kennen Sie die Risiken in Ihren Kreditengagements?
Der Fokus in Sonderprüfungen nach § 44 KWG der Aufsicht liegt vermehrt auf Einzelfällen. Die Vergangenheit hat gezeigt: schlagend gewordene Risiken resultieren mehrheitlich aus Mängeln in der Bearbeitung von einzelnen Kreditengagements. Dabei liegt eine zentrale Herausforderung in der unzureichenden Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Kreditnehmer. Die quantitative oder qualitative Personalausstattung der Häuser ermöglicht es dabei insbesondere in der laufenden Offenlegung nicht immer, die Risikosituation der betroffenen Kunden individuell und angemessen zu würdigen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Risiken besser einschätzen zu können und beraten Sie aktiv in den Prozessen nach § 18 KWG.
Wir bieten konkret eine Analyse und Bewertung ausgewählter Einzelfälle an. Dabei stehen wir Ihnen bei der Auswertung wirtschaftlicher Unterlagen, der Aktualisierung der Kapitaldienstfähigkeit und der gleichlautenden Aktualisierung des Ratings beratend zur Seite. Unser Blick gilt dabei insbesondere der Einhaltung geltender aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Zeitgleich bewerten wir die bestehende Finanzierungsstruktur. Sie erhalten von uns eine Übersicht der konkreten Handlungsempfehlungen je Kreditnehmer. Dabei beraten wir Sie gerne in der Umsetzung. Die Ergebnisse unserer Analysen unterliegen abschließend Ihrer Verplausibilisierung und Freigabe im juristischen Bestand.
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Ganzheitliche Begleitung an Ihrem Bedarf ausgerichtet
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